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Freitags- und Samstagstrauungen

Bitte beachten Sie:
Anfragen für Trautermine werden nur per Online Formular entgegen genommen.
Im Kanton Thurgau wohnhafte Paare können Trautermine frühestens 12 Monate im voraus angefragen.
Paare, die nicht im Kanton Thurgau wohnhaft sind können Trautermine frühestens 6 Monate im voraus angefragen.

Über die Liste der Traulokale in den Bezirken Thurgau Ost und Thurgau West kann das gewünschte Traulokal und Traudatum angefragt werden.

Für Samstagstrauungen im amtlichen Traulokal wird eine Gebühr von Fr. 200.- erhoben, für Samstagstrauungen in externen Traulokalen beträgt die Gebühr Fr. 350.- .
Zusätzlich wird die Raummiete von den externen Traulokalen direkt verrechnet.
Als externe Traulokale gelten alle Lokale ausser das Trauzimmer im Zivilstandsamt in Amriswil und im Holdertor in Frauenfeld.