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Vorsorgeauftrag

Sie haben einen Vorsorgeauftrag nach Art. 360 ZGB erstellt und möchten den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt festhalten.

Verfahren

Informationen in Bezug auf die Errichtung, den Inhalt, die Wirksamkeit und die Validierung erhalten Sie bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Ihres Wohnortes.

Wofür ist das Zivilstandsamt zuständig?

Das Zivilstandsamt trägt auf Antrag die Tatsache, dass eine Person einen Vorsorgeauftrag errichtet hat und den Hinterlegungsort in die zentrale Datenbank ein. In diesem Sinne sind wir zuständig für:

  • die Eintragung der Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet worden ist
  • die Eintragung des Hinterlegungsortes
  • die Änderung einer Eintragung und
  • die Löschung einer Eintragung

Schweizerinnen und Schweizer

Um den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister festzuhalten, müssen Sie handlungsfähig sein. Der Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrags muss per Post an das Zivilstandsamt gesendet werden. Die Gebühren von Fr. 75.- für die Eintragung und Fr. 30.- für eine Eintragsbestätigung werden Ihnen in Rechnung gestellt. Folgendes muss eingericht werden:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID-Karte

Ausländerinnen und Ausländer

Gerne beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zivilstandsämter telefonisch über die benötigten Dokumente.