Familienforschung
Sie sind auf der Suche nach Ihren Vorfahren oder möchten einen Familienstammbaum erstellen? Die Zivilstandsämter und das Staatsarchiv können Ihnen dabei helfen.
Auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung sowie der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz finden Sie zudem weitere hilfreiche Informationen.
Form der Auskünfte der Zivilstandsregister
Das Zivilstandsamt erteilt keine telefonische oder mündliche Auskünfte über Zivilstandsereignisse und Personendaten.
Das Zivilstandsamt gibt die Daten grundsätzlich auf den dafür vorgesehenen Zivilstandsformularen bekannt. Die Bekanntgabe der Personendaten ist gebührenpflichtig.
Über lebende Personen werden grundsätzlich keine Daten bekannt gegeben.
Bewilligungsfreie Auskünfte
Bewilligungsfreie Auskünfte erhalten Sie über Ihre persönlichen Daten sowie über Ihre direkten Vorfahren in gerader Linie (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern etc.). Die Auskünfte umfassen die Namen und Vornamen, die Kantons- und Gemeindebürgerrechte sowie die Geburts- und Sterbedaten.
Die bewilligungsfreien Daten werden in Form von Registerauszügen bekannt gegeben. Diese Registerauszüge sind gebührenpflichtig.
Dazu nehmen Sie bitte mit dem zuständigen Zivilstandsamts des Thurgauer Heimatortes Kontakt auf.
Bewilligungspflichtige Familienforschung
Familienforschung, namentlich die Erforschung der Seitenlinien in den jüngeren Registern, bedarf einer Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde. Die Einsichtnahme in die Familienregister wird seit 01.01.2022 nicht mehr bewilligt. Die Bekanntgabe der gesuchten Personendaten erfolgt durch kostenpflichtige Auszüge oder kostenpflichtige schriftliche Auskünfte.
Für eine Bewilligung zur Familienforschung senden Sie Ihr schriftliches Gesuch an das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld.
Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten:
- Ihre verwandtschaftliche Stellung zur Person, über die Sie nachforschen wollen
- genaue Angaben zur Ausgangsperson (z.B. Grossvater): Name, Geburtsdatum und Heimatort
- eine Kopie Ihres gültigen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
- Ihre vollständigen Personendaten, die Telefonnummer unter welcher wir Sie tagsüber erreichen können sowie die Zustelladresse für die Bewilligung.
Die Bewilligung ist gebührenpflichtig und kostet CHF 75.00. Damit kann während zwei Jahren ab Ausstellungsdatum bei den zuständigen Zivilstandsämtern im Kanton Thurgau Registerauszüge bestellt werden und beim Staatsarchiv des Kantons Thurgau geforscht werden. Nach Ablauf der Frist muss eine neue Bewilligung erteilt werden.
Vor 01.01.2022 ausgestellte Bewilligungen:
Die Einsichtnahme in die Familienregister vor Ort ist nur mit vor 01.01.2022 ausgestellten Bewilligungen möglich. Für die Einsichtnahme müssen Sie mit dem zuständigen Thurgauer Zivilstandsamt einen Termin vereinbaren. Für die Bereitstellung der Register und generelle Auskunftserteilung wird vom Zivilstandsamt eine Grundgebühr Fr. 75.- verrechnet. Für zusätzliche Hilfestellung (Lesen alter Schriften etc.) wird Fr. 75.- pro halbe Stunde verrechnet. Für Auskünfte über Zivilstandsereignisse vor 1876 kontaktieren sie das Staatsarchiv des Kantons Thurgau, Tel. 058 345 16 00 (Staatsarchiv des Kantons Thurgau, Zürcherstrasse 221, 8510 Frauenfeld)