Zivilstandsereignisse Ausland
Sind Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin Schweizer Bürger/in und hat sich im Ausland ein Zivilstandfall ereignet?
Ausländische Urkunden und Entscheide über den Zivilstand (Eheschliessung, Geburt, Kindesanerkennung, Adoption, Scheidung, Namensänderung, Tod) sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz anzuerkennen.
Die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons ist für die Eintragung ausländischer Zivilstandsereignisse in die schweizerischen Zivilstandsregister zuständig.
Haben Sie einen Thurgauer Heimatort? Dann ist unsere Amtsstelle zuständig für die Prüfung der ausländischen Urkunden.
Heirat im Ausland
Planen Sie eine Heirat im Ausland? Das Merkblatt «Eheschliessung im Ausland neues Fenster» liefert ausführliche Informationen dazu.
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons über Ablauf und Formalitäten.
Mehr Informationen zum Thema Heirat und weitere Merkblätter zu verschiedenen Themen finden Sie hier (Link).
Für die Aufenthaltsregelung ausländischer Ehepartner wenden Sie sich an das Migrationsamt des Kantons Thurgau.