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Namensänderung

Wenn Sie im Kanton Thurgau wohnhaft sind, können Sie beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen eine Namensänderung beantragen. Wir benötigen Ihr schriftliches Gesuch per Post, mit der Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte. Im schriftlichen Gesuch in briefform ist darzulegen, welche Nachteile Sie durch Ihren Vor- oder Familiennamen erfahren und welche Vorteile der gewünschte neue Name bringen würde. Der blosse Wille, den Namen zu ändern, genügt nicht. Es sind verständliche, nachvollziehbare und überzeugende Gründe anzuführen und zu belegen.

Eine Namensänderung wird vom Departement für Justiz und Sicherheit grundsätzlich bewilligt, wenn achtenswerte Gründe i.S.v. Art. 30 ZGB vorliegen.

Die Gebühren für einen Familiennamensänderungsentscheid betragen mindestens 450.00 Franken, jene für einen Vornamensänderungsentscheid mindestens 250.00 Franken. Die Gebühren werden erst beim Erlass eines Entscheids erhoben. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren anderer Behörden, beispielsweise für die Ausstellung neuer Ausweisdokumente.

Ledigname nach Scheidung: Die Namensänderung ist zu unterscheiden von der Namenserklärung. Möchten Sie beispielsweise nach einer Scheidung wieder Ihren Ledignamen führen, können Sie diese Änderung ohne Angabe von Gründen auf dem zuständigen Zivilstandsamt vornehmen lassen.

Ansprechperson

  • Kreshnik Selami, M.A. HSG in Law
    E-Mail

Kontoverbindung

Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 65
8510 Frauenfeld

IBAN: CH18 0900 0000 8500 0917 3
Konto: 85-917-3
IID: 9000
BIC: POFICHBEXXX
Bank: PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern, Schweiz

Bei Überweisungen aus dem Ausland haben Zahlungen in der Währung CHF zu erfolgen und sind allfällige Spesen durch den Auftraggeber zu tragen.

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