Leichenpass
Ein Leichenpass wird benötigt, wenn die verstorbene Person zur Erdbestattung oder Kremation ins Ausland überführt werden soll.
Im Kanton Thurgau sind die Zivilstandsämter für die Ausstellung des Leichenpasses zuständig.
Ein Leichenpass kann beantragt werden für eine im Kanton Thurgau verstorbene Person, für eine verstorbene Person mit Wohnsitz im Kanton Thurgau oder wenn die Überführung durch ein im Kanton Thurgau ansässiges Bestattungsunternehmen durchgeführt wird. Das Zivilstandsamt des Todesortes bzw. des Wohnortes ist somit zuständig für die Ausstellung.
Über die Einzelheiten informiert das folgende Merkblatt.
Formular Bestätigung Bestatter [docx]
Merkblatt Leichenpass [pdf, 246 KB]