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Leichenpass

Von 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 sind die Zivilstandsämter geschlossen.
Für dringende Todesfälle mit Auslandüberführung steht Ihnen an folgenden Tagen ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung:
23. Dezember 2024   08.00 - 12.00h
27. Dezember 2024   08.00 - 12.00h 
30. Dezember 2024   08.00 - 12.00h
03.Januar 2025          08.00 - 12.00h 
Zivilstandsamt Thurgau Ost in Amriswil: Tel. 079 356 30 92
Zivilstandsamt Thurgau West in Frauenfeld: Tel. 079 862 75 97

Ein Leichenpass wird benötigt, wenn die verstorbene Person zur Erdbestattung oder Kremation ins Ausland überführt werden soll.

Im Kanton Thurgau sind die Zivilstandsämter für die Ausstellung des Leichenpasses zuständig. 
Ein Leichenpass kann beantragt werden für eine im Kanton Thurgau verstorbene Person, für eine verstorbene Person mit Wohnsitz im Kanton Thurgau oder wenn die Überführung durch ein im Kanton Thurgau ansässiges Bestattungsunternehmen durchgeführt wird. Das Zivilstandsamt des Todesortes bzw. des Wohnortes ist somit zuständig für die Ausstellung.
Über die Einzelheiten informiert das folgende Merkblatt.

Formular Bestätigung Bestatter [docx]

Merkblatt Leichenpass [pdf, 246 KB]