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Ehevorbereitung und Eheschliessung

In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.

Voraussetzungen

  • Die Brautleute müssen volljährig, d.h. mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein.
  • Es dürfen keine Ehehindernisse vorhanden sein.

Das Ehevorbereitungsverfahren muss beim für den Wohnort zuständigen Zivilstandsamt der Braut oder des Bräutigams eingeleitet werden.

Welche Dokumente benötigen Schweizerbürger?

  • betreffend den zivilstandsamtlichen Dokumenten bitte mit dem zuständigen Zivilstandsamt Kontakt aufnehmen
  • ausgefülltes „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung“, erhältlich beim Zivilstandsamt oder zum Herunterladen auf unserer Homepage unter 'Merkblätter und Formulare'.
  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 6 Monate, wird nur benötigt, wenn Wohnsitz ausserhalb des Kantons Thurgau ist)
  • gültiger Pass oder gültige Identitätskarte

Welche Dokumente benötigen NICHT-Schweizerbürger

Die für ausländische Brautleute erforderlichen Dokumente und Verfahrensvorschriften sind je nach Heimatstaat und Zivilstand verschieden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Zivilstandsamt.

In der Regel sind folgende Dokumente im Original vorzulegen:

  • betreffend den zivilstandsamtlichen Dokumenten bitte mit dem zuständigen Zivilstandsamt Kontakt aufnehmen
  • ausgefülltes „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung“, erhältlich beim Zivilstandsamt oder zum Herunterladen auf unserer Homepage
  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 6 Monate, wird nur benötigt, wenn Wohnsitz ausserhalb des Kantons Thurgau ist)
  • gültiger Reisepass
  • bei Wohnsitz in der Schweiz: gültiger Ausländerausweis

Urkunden, die nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst sind, sind in die deutsche Sprache zu übersetzen.

Fristen

  • Das Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens 3 Monate vor der Trauung durchgeführt werden.
  • Die Trauung kann bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens erfolgen.

Namensführung

Siehe Merkblatt „Namensführung bei Eheschliessung“ des Bundesamtes für Justiz BJ

Bürgerrecht

  • Eine Heirat hat keinen Einfluss auf die bestehenden Heimatorte/Bürgerrechte.
  • Die gemeinsamen Kinder erhalten das Bürgerrecht des Elternteils, dessen Namen sie tragen.

Trauung

Trauungen finden jeweils an den Wochentagen von Montag bis Freitag zu den ordentlichen Bürozeiten statt. An gewissen Daten führen wir auch  samstags Trauungen durch (siehe Merkblätter „Liste Samstagtrauungen“). Bitte informieren Sie sich beim entsprechenden Zivilstandsamt.

Zur Trauung haben das Paar zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen mitzubringen. Die Zeugen haben sich mit einem gültigen Reisepass oder einer gültigen Identitätskarte auszuweisen. Grundsätzlich erfolgen die Trauungen in deutscher Sprache. Für Verlobte, welche die deutsche Sprache nicht verstehen, ist ein Dolmetscher beizuziehen.

Bitte bedenken Sie, dass die zivile Trauung grundsätzlich ein reiner Beurkundungsvorgang ist, bei welchem die Willenserklärung des Paares über die Eheschliessung entgegengenommen wird. Die klassische zivile Trauung im Zivilstandsamt oder einem externen Traulokal hat zwar einen würdigen und festlichen Charakter, sie ist jedoch keine Zeremonie wie sie beispielsweise bei religiösen oder freien Trauungen vorgesehen ist. Eine Zeremonie, die auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse des Paares zugeschnittenen ist, ist Sache des Paares und kann im Rahmen einer privaten religiösen oder freien Trauung durchgeführt werden.

Trauung im Ausland

Bei einer Trauung im Ausland empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Amt für Zivilstandswesen Kanton Thurgau, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld (Tel 058 345 70 76) Kontakt aufzunehmen.

Eheschein

Beim Zivilstandsamt des Eheschliessungsortes kann eine Trauungsurkunde oder ein internationaler Auszug aus dem Eheregister CIEC (mehrsprachig) gegen Gebühr bestellt werden.