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Todesfall

Ein Todesfall muss innert 2 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden.

Tod erfolgte zu Hause, am Wohnort

Die Angehörigen oder Personen, die beim Tod anwesend waren, benachrichtigen umgehend den Hausarzt oder einen diensthabenden Arzt. Dieser bestätigt den Tod und erstellt die ärztliche Todesbescheinigung. Dieses Originaldokument ist unverzüglich durch den Arzt dem Zivilstandsamt zu senden. Zusätzlich muss eine Meldung des Todesfalls an das Zivilstandsamt durch die Angehörigen, die Polizei oder durch das Bestattungsamt erfolgen.

Tod erfolgte im Spital oder Alters- und Pflegeheim

Die Leitung des Spitals bzw. des Alters- und Pflegeheims meldet den Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt.

Aussergewöhnlicher Tod (Unfall oder Suizid)

Bitte benachrichtigen Sie umgehend die Polizei. Die Meldung des Todesfalles an das zuständige Zivilstandsamt erfolgt dann durch die Polizei.

Todesurkunde

Beim Zivilstandsamt des Todesortes kann eine Todesurkunde oder ein internationaler Auszug aus dem Todesregister CIEC (mehrsprachig) gegen Gebühr bestellt werden. Vorhandene Familienausweise (früher Familienbüchlein) können gebührenfrei aktualisiert und ersetzt werden.